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Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht wird in das Allgemeine Verwaltungsrecht als Verfahrensrecht und das Besondere Verwaltungsrecht unterteilt. Gegenstand des Besonderen Verwaltungsrechts sind insbesondere:
- das Ordnungsrecht - das Schul- und Hochschulrecht
- das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht
- das Bauordnungsrecht der Landesbauordnungen
- das Versammlungsrecht
- das Versammlungsrecht
- das Straßenrecht der Länder und des Bundes
(insbesondere das Recht der Sondernutzung)
- Baurecht und das Raumordnungsrecht - das öffentliche Dienstrecht (hier insbesondere das Beamtenrecht)
- des BauGB und der BauNVO
- das Raumordungsrecht des ROG
- Umweltrechtrecht
- das Immissionsschutzrecht des BImSchG
- das Abfallrecht des KrW-/AbfG
- das Wasserrecht WHG und der Landeswassergesetze
- das Bodenschutzrecht des BBodSchG