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Gewerberecht
In Deutschland besteht grundsätzlich Gewerbefreiheit. Die Gewerbefreiheit wird jedoch eingeschränkt durch erlaubnispflichtige und lediglich anzeigepflichtige Gewerbe. Das Gewerberecht ist ein Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts und wird dem Besonderen Verwaltungsrecht zugeordnet. Es dient maßgeblich zur Gefahrenabwehr und stellt besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden, wenn er ein bestimmtes zulassungspflichtiges Gewerbe ausüben möchte. Der Gewerbetreibende, der ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausüben will, muss in der Regel Mitglied der Kammer eines Berufsstandes sein. Maßgebliche Rechtsgrundlagen des Gewerberechts sind:
- Gewerbeordnung GewO
- die Handwerksordnung HandwO
- das Gaststättengesetz GaststättenG
- das Ladenschlussgesetz LSchlG
- der Zulassung nach der HandwO
- den handwerklichen Pflichten
- Gewerbeuntersagung nach der GewO
- der Entziehung der Gewerbeerlaubnis
- in Widerspruchsverfahren vor der zuständigen Ordnungsbehörde